Aktualisierung (14.12.2021)
Mit Schreiben vom 09.12.2021 hat Gesundheitsministerin Heike Werner vollständig immunisierte Personen im Rahmen der 2G+Zugangsbeschränkung von der Testverpflichtung befreit. Der LSB informiert am 13.12.2021, dass nach Rücksprache mit dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport dies auch für den organisierten Sport gilt.

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Für alle Erwachsenen, die im Amateurbereich in geschlossenen Räumen am Trainings- und Wettkampfbetrieb des organisierten Sports teilnehmen, gilt entsprechend der Allgemeinverfügung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 26. November 2021 zum Vollzug der ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO ab dem 26.11.2021 folgende Regelung:
2G+ / Nachweis des entsprechenden Status: geimpft oder genesen sowie zusätzlich getestet

Für uns bedeutet dies, dass alle nachweislich geimpften* und genesenen** Volleyballfreunde vor dem Training bzw. Spiel ein negatives Testergebnis vorzuweisen haben. Dies kann erfolgen anhand eines vor Ort unter Beobachtung eines Vorstandsmitglieds durchgeführten Selbsttest. Sollte dieser wieder Erwarten ein positives Testergebnis ausweisen, ist die getestete Person verpflichtet, unverzüglich einen PCR-Test durchführen zu lassen. Diesem Selbsttest gleichgestellt sind ein bescheinigter PCR-Test, der nicht länger als 48 Stunden zurück liegt, sowie eine nach § 9 Abs. 10 bescheinigte Testung, die nicht länger als 24 Stunden zurück liegt. 
* vollständig geimpft (14-Tagefrist nach letzter Impfung beachten)
** vollständig genesen (nachweisliche PCR-Testung auf Corona mind. 28 Tage und höchstens 6 Monate alt)
Eine Kontaktnachverfolgung wird beim Training über die lucaApp gewährleistet. 

Notwendige Selbsttests stellt der Verein für die Trainingszeit am Dienstag sowie den Spielbetrieb vor Ort bereit. Der Eigenanteil pro Test/Mitglied beträgt 2EUR.

Aufgrund der Prüfung des Impf- bzw. Genesenenzertifikats sowie der Testung erscheint bitte entsprechend vorbereitet ca. 30 Minuten vor Trainings- /Spielbeginn.